Wenn Du in den ordinierten Dienst der Landeskirche übernommen werden möchtest, steht nach dem erfolgreich bestandenem Examen das Übernahmegespräch auf dem Programm.
Hier der Kurzüberblick:
Bewerbungsfrist: 31. Dezember (Poststempel)
Übernahmegespräche: Frühjahr
Vikariatsbeginn: 1. September
WICHTIG: Wenn Du das Examen im Sommersemester ablegst, bewirbst Du Dich vor dem Examen zum 31.12., um nach dem bestandenen Examen zum 01.09. ins Vikariat zu gehen!
Bewerbung
Der Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember (Poststempel!). Folgende Unterlagen sind sowohl schriftlich beim Ausbildungsreferat als auch elektronisch per Mail bei Frau Schreiner einzureichen:
- beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses (*)
- erweitertes Führungszeugnis (gibt's auf dem Bürgeramt, bitte 4 Wochen für die Beantragung einplanen; die dafür benötigte Bestätigung des Arbeitgebers erhältst du von Frau Schreiner)
- tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Foto
- Ausführlicher Lebenslauf
- Motivationsschreiben, das zum Ausdruck bringt, warum du den Berufs eine*r Pfarrer*in oder eine*r ordinierten Gemeindepädagog*in angestrebst
(*) Kandidat*innen, die das Examen im Sommersemester ablegen, reichen ihr Examenszeugnis bitte nach und erhalten im Anschluss die Entscheidung der Aufnahmekommission. In diesem Fall bitte das (beglaubigte) Zwischenprüfungszeugnis einreichen!
Übernahmegespräch
Jährlich im Frühjahr finden die Übernahmegespräche der Landeskirche für das Vikariat statt.
Dort kommen die Kandidaten mit einer Auswahlkommission zu verschiedenen Fragen ins Gespräch.
Dabei geht es u.a. um die persönliche Selbsteinschätzung, die Vorstellung vom Dienst in der Gemeinde/der Landeskirche und auch um einzelne konkrete theologische Fragen. Im Fokus steht nicht das Examenswissen, sondern die persönliche Haltung und die Fähigkeit, das theologische Wissen im Gespräch zur Sprache zu bringen.
Die Termine für das Gespräch werden denjenigen, die sich bis zum 31.12. für einen Vikariatsplatz beworben haben, per Brief mitgeteilt.
Nach dem Gespräch legt die Auswahlkommission ihr Votum der Kirchenleitung vor. Diese entscheidet endgültig über die Übernahme in den kirchlichen Dienst.
Wenn Du Fragen zu diesem Prozedere hast, dann wende Dich bitte an die Studierendenbegleiter*innen. Diese sind als "Anwälte der Studierenden" bei diesen Gesprächen dabei und informieren Dich gern darüber.
Charakter und Zielstellung der Aufnahmegespräche sind im folgenden Semesterbrief ab Seite 3 beschrieben:
Die Rahmenbedingungen des Vikariats sind in folgender Ordnung geregelt: