Gemeindepraktikum
Während des Theologiestudiums ist ein vierwöchiges Gemeindepraktikum verpflichtend. Eine Verlängerung um zwei Wochen ist sehr empfehlenswert. In der Studienordnung sind dafür jedoch keine zusätzlichen ECTS Punkte vorgesehen. (Die ECTS Punkte werden von der Universität und nicht von der Landeskirche vergeben). In modularisieren Studiengängen obliegt die Verantwortung dafür deshalb den theologischen Fakultäten. Das bedeutet es werden u.a. verpflichtende Begleitseminare angeboten.
Ein Praktikumsbericht ist in Absprache mit dem entsprechenden HochschullehrerIn anzufertigen und in der Fakultät sowie in Kopie an das Ausbildungsreferat zu senden.
Ort, Zeit, Gemeinde und begleitender MentorIn/ PfarrerIn sind dem Ausbildungsreferat schriftlich mitzuteilen.
Studierende können sich mit einem Vorschlag für einen Praktikumsplatz/-pfarrer*in an die Studierendenbegleitung wenden oder sie bitten diese um Beratung und Hilfe nach einem geeigneten Platz. Es ist eine Übersicht von Praktikumsorten mit einer Kurzbeschreibung der Besonderheiten der Gemeinde bei der Studierendenbegleitung erhältlich.
Spezialpraktikum
Zusätzlich kann ein vierwöchiges freiwilliges Spezialpraktikum abegelegt werden. Angedacht ist, dass es dazu Ausschreibungen in den Vorlesungverzeichnissen der theologischen Fakultäten und eventuell begleitende Seminare geben wird. Eine Vergabe der ECTS Punkte wäre somit möglich.
Aktuelle Angebote z.B. in der Öffentlichkeitsarbeit, Seelsorge, im kirchlich, - sozialen oder diakonischen Bereich und weitere Infos dazu gibt es jeweils in den Semesterbriefen. (s.o.)
Für beide Praktika können finanzielle Hilfen beantragt werden. Dafür sind konkrete Nachweise zu erbringen. Finanziert werden nur Mehrkosten, die beim Aufenthalt am Studienort selbst nicht entstanden wären (z.B. Fahrtkosten). Ein Antrag ist hier zu finden.
Zu den Praktika sind auch die Ausführungen in den Semesterbriefen zu berücksichtigen.